Bei Mieterträgen einer Aktiengesellschaft, die dem Drittvergleich nicht standhalten, wird die Differenz im Veranlagungsverfahren aufgerechnet. Der Gewinn aus der Veräusserung einer Liegenschaft ist bei der Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung zu erfassen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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