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AutorenbildMichal Sosnecki

Aufrechnung und Gewinnrealisierung bei Liegenschaftserträgen

Bei Mieterträgen einer Aktiengesellschaft, die dem Drittvergleich nicht standhalten, wird die Differenz im Veranlagungsverfahren aufgerechnet. Der Gewinn aus der Veräusserung einer Liegenschaft ist bei der Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der öffentlichen Beurkundung zu erfassen.



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