Auskunftspflicht bei Konsumationsspesen zu Anwesenden und Zweck
- Michal Sosnecki
- 16. Juli 2013
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Die Steuerverwaltung darf bei Konsumationsspesen Angaben zu den anwesenden Personen und zum Zweck der Einladung verlangen. Die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen werden dadurch nicht verletzt.