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Auskunftspflicht bei Konsumationsspesen zu Anwesenden und Zweck

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Juli 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerverwaltung darf bei Konsumationsspesen Angaben zu den anwesenden Personen und zum Zweck der Einladung verlangen. Die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen werden dadurch nicht verletzt.



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