Scheidet ein Mitglied einer Erbengemeinschaft aus dieser aus, indem die der Erbengemeinschaft gehörende Liegenschaft veräussert wird, so kann keine Privatentnahme mehr stattfinden, da das ausscheidende Mitglied nach seinem Ausscheiden über keinerlei Rechte mehr an der Liegenschaft verfügt und somit auch nichts mehr in sein Privatvermögen überführen kann.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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