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Begrenzter Berufskostenabzug bei Wochenaufenthalt

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Kehrt ein Steuerpflichtiger, der im Kanton Waadt wohnt und in Zürich arbeitet, wo er eine kleine Wohnung gemietet hat, mehrmals unter der Woche nach Hause zu seiner Frau zurück, so stellen die Reisekosten keine abziehbaren Berufskosten dar. In einem solchen Fall sind lediglich die Kosten für die Rückkehr am Wochenende, sowie die Kosten für die Wohnung und für die auswärtige Verpflegung als Berufskosten abziehbar.



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