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AutorenbildMichal Sosnecki

Begründungspflicht für Beschwerden ans Bundesgericht

Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss eine Begründung enthalten. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit den Motiven des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und präzise umschreiben, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt.



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