Begründungspflicht für Beschwerden ans Bundesgericht
- Michal Sosnecki
- 25. Sept. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Eine Beschwerde ans Bundesgericht ist zu begründen. Die Begründung muss sich auf die Motive des angefochtenen Entscheids beziehen, damit klar wird, inwiefern dieser beanstandet wird. Dies gilt auch für Laieneingaben, auch wenn die Anforderung an Antrag und Begründung dann weniger hoch sind.