Behauptung US-Rechtsform erfüllt Begründungspflicht für Steuerstatus nicht
- Michal Sosnecki
- 13. Dez. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Internat. Doppelbesteuerung: Die reine Behauptung, eine juristische Person nach amerikanischem Recht zu sein, genügt der Begründungspflicht nicht. Es ermöglicht nicht den Steuerstatus, dass das Engagement - ähnlich wie bei einer Kollektivgesellschaft - steuerlich direkt dem Eigentümer zugerechnet wird.