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Behauptung US-Rechtsform erfüllt Begründungspflicht für Steuerstatus nicht

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 13. Dez. 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Internat. Doppelbesteuerung: Die reine Behauptung, eine juristische Person nach amerikanischem Recht zu sein, genügt der Begründungspflicht nicht. Es ermöglicht nicht den Steuerstatus, dass das Engagement - ähnlich wie bei einer Kollektivgesellschaft - steuerlich direkt dem Eigentümer zugerechnet wird.



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