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AutorenbildMichal Sosnecki

Bemessungslücke: Vorbedingungen bei Tauschgeschäfts-Einkünften berücksichtigen

 Ausserordentliche Einkünfte/Bemessungslücke: Es sind die Umstände vor der Durchführung eines Tauschgeschäfts - insbesondere die erhebliche Fremdfinanzierung und die Grundstücksparzellierung - mit zu berücksichtigen; der Verkaufszeitpunkt darf nicht isoliert betrachtet werden.



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