Beratungshonorare an Nahestehende als geldwerte Leistung
- Michal Sosnecki
- 27. Mai 2011
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Beratungshonorare, die an nahestehende Personen ausgerichtet werden und die so nicht an Drittpersonen bezahlt worden wären, sind als geldwerte Leistungen zu qualifizieren.