top of page

Beratungshonorare an Nahestehende als geldwerte Leistung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Mai 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Beratungshonorare, die an nahestehende Personen ausgerichtet werden und die so nicht an Drittpersonen bezahlt worden wären, sind als geldwerte Leistungen zu qualifizieren.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page