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AutorenbildMichal Sosnecki

Beruflich bedingter Zweitwohnsitz steuerlich abziehbar

Einem berufstätigen Erwachsenen, welcher unter der Woche berufsbedingt auswärts leben muss, kann kaum zugemutet werden, diese Zeit beispielsweise in einer Wohngemeinschaft zu verbringen, und sich mit einer blossen Mitbenützung von Badezimmer und Küche zu begnügen. Steuerlich abziehbar sind die Kosten für eine 1-Zimmerwohnung bzw. ein Studio mit Bad und kleiner Küche bzw. Kochecke.



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