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AutorenbildMichal Sosnecki

Berücksichtigung ausländischer Immobilien bei Steuersatzberechnung zulässig

Das kantonale Steuergesetz kann Immobilien im Ausland für die Berechnung des Steuersatzes mitberücksichtigen, auch wenn für diese Immobilien keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht (vgl. Art. 6 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Waadt).



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