Eine Zahlung der Diners Club-Flugunfallversicherung, welche jenen Kreditkarteninhaber schützt, der seine Flugreise mit der Diners Club-Karte bezahlt hat, gilt als reine Risikoversicherung; die Leistungen aus dieser Versicherung sind gemäss Art. 23 lit. b in Verbindung mit Art. 38 DBG mittels einer separaten Jahressteuer als Einkommen zu versteuern
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page