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Besteuerung stiller Reserven bei Geschäftsaufgabe

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Nov. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben, sind die Liegenschaften zusammen mit dem restlichen Geschäftsvermögen ins Privatvermögen zu überführen. Werden durch eine solche Überführung stille Reserven realisiert, sind sie gemäss Art. 18 Abs. 2 DBG zu versteuern.



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