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Besteuerung stiller Reserven bei Umwandlung in GmbH

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 27. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die bei der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH vorhandenen stillen Reserven können bei einem Verkauf der GmbH innert Jahresfrist als Liquidationsgewinn besteuert werden. Der erzielte  Verkaufspreis für die GmbH darf als Unternehmenswert der Einzelfirma betrachtet werden.



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