Besteuerung von Post-Pensionskassenleistung in Thailand
- Michal Sosnecki
- 6. Feb. 2020
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Die Pensionskasse der Post richtete an einen Schweizer mit Wohnsitz in Thailand eine Kapitalleistung aus. Dieser war unmittelbar vor seiner Pensionierung bei einer Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post angestellt, die jedoch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft des Privatrechts organisiert war. Somit handelt es sich nicht um Ruhegehälter für öffentliche Dienste, die für den Staat oder eine politische Unterabteilung oder lokale Körperschaft im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Bst. a DBA CH-TH geleistet worden sind. Die Kapitalleistung unterliegt folglich nicht der Besteuerung im Kassenstaat Schweiz, sondern das Besteuerungsrecht kommt gemäss Art. 17 DBA CH-TH dem Ansässigkeitsstaat Thailand zu.