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AutorenbildMichal Sosnecki

Betriebsstätte für selbständigen Belegarzt

Ein Arzt mit Praxis im Kanton Schwyz, der gleichzeitig als Belegarzt in einem Zürcher Spital tätig ist, gilt in Bezug auf seine Tätigkeit als Belegarzt als selbständig erwerbend. Die Einrichtungen des Spitals qualifizieren als Betriebsstätte, auch wenn er diese nur nach Absprache nutzen und nicht darüber verfügen kann.



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