In der Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung muss die offensichtliche Unrichtigkeit umfassend belegt werden. Die Einreichung Jahresrechnung und Steuererklärung nach der Rechtsmittelfrist genügt diesen Anforderungen nicht, selbst wenn der Verlust innerhalb der Rechtsmittelfrist angekündigt worden ist.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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