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Beweislast bei Ermessensveranlagung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Juli 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Feb.

Eine nach Ermessen veranlagte Person hat die gesetzliche Pflicht, die offensichtliche Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung aufzuzeigen und zu belegen, ansonsten wird auf seine Einsprache nicht eingetreten.


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