Beweislast bei Ermessensveranlagung
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Juli 2010
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Feb.
Eine nach Ermessen veranlagte Person hat die gesetzliche Pflicht, die offensichtliche Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung aufzuzeigen und zu belegen, ansonsten wird auf seine Einsprache nicht eingetreten.