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Beweislast bei Steuerstrafverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Okt. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Anders als im Nachsteuerverfahren und aufgrund der unterschiedlichen Beweislastverteilung obliegt es der Steuerbehörde, im Steuerstrafverfahren die Schuld nachzuweisen. Soweit dies nicht gelingt, ist die Busse aufgrund der Unschuldsvermutung aufzuheben. 



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