Beweislast bei Steuerstrafverfahren
- Michal Sosnecki
- 3. Okt. 2019
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Anders als im Nachsteuerverfahren und aufgrund der unterschiedlichen Beweislastverteilung obliegt es der Steuerbehörde, im Steuerstrafverfahren die Schuld nachzuweisen. Soweit dies nicht gelingt, ist die Busse aufgrund der Unschuldsvermutung aufzuheben.