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AutorenbildMichal Sosnecki

Beweislastumkehr bei Aufrechnung geldwerter Leistungen

Wird eine bei der Kapitalgesellschaft bereits rechtskräftig veranlagte geldwerte Leistung beim Anteilsinhaber aufgerechnet, muss dieser die Aufrechnung detailliert bestreiten (Beweislastumkehr).



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