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AutorenbildMichal Sosnecki

Beweispflicht für Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Einmalprämien

Für steuermindernde Tatsachen und damit auch für die Abzugsfähigkeit von geltend gemachten Schuldzinsen zur Finanzierung einer Einmalprämien ist die steuerpflichtige Person beweispflichtig.



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