Beweiswert des Kassabuchs bei fehlender Ordnungsmässigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 9. Juni 2006
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Ermessenseinschätzung: Die ordnungsgemässe Führung eines Kassabuches bestimmt mithin den Beweiswert, der dem Kassabuch objektiv zukommen soll. Werden die für eine ordnungsgemässe Einschätzung des Einkommens notwendigen Aufzeichnungen nicht geführt, kann einem Kassabuch keine Beweiseignung zukommen.