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Bundesgericht prüft kantonales Recht nur auf Verfassungsverletzung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bundesgericht kann die Richtigkeit der Anwendung einer kantonalen Gesetzesbestimmung nicht frei überprüfen, sondern nur im Hinblick auf eine allfällige Verfassungsverletzung.



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