Bundesgericht prüft kantonales Recht nur auf Verfassungsverletzung
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Juni 2008
- 1 Min. Lesezeit
Das Bundesgericht kann die Richtigkeit der Anwendung einer kantonalen Gesetzesbestimmung nicht frei überprüfen, sondern nur im Hinblick auf eine allfällige Verfassungsverletzung.