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Bundesgerichtsbeschwerde trotz offenem kantonalem Rechtsmittel

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Aug. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Feb.

Ein Entscheid einer letzten kantonalen Instanz kann mit Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden, selbst wenn gegen diesen Entscheid noch ein ausserordentliches kantonales Rechtsmittel wie die Revision offen steht. Es ist zudem nicht überspitzt formalistisch, wenn auf ein Rechtsmittel nicht eingetreten wird, weil der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet wurde.



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