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AutorenbildMichal Sosnecki

Bundesrechtskonforme Methode beim Rentenaufschub

Art. 39 AHVG; Art. 55ter AHVV; Rentenaufschub. Die in Art. 55ter Abs. 2 AHVV gestützt auf Art. 39 Abs. 3 AHVG für die Berechnung des Zuschlags beim Rentenaufschub statuierte, in Rz. 6301 ff. RWL konkretisierte Methode erweist sich als bundesrechtskonform (E. 3-7).



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