Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, muss glaubhaft darlegen können, warum ihn kein Verschulden trifft. Andernfalls ist das Aussprechen einer Busse gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG).
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page