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AutorenbildMichal Sosnecki

Busse bei verspäteter Steuererklärung ohne glaubhafte Entschuldigung

Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, muss glaubhaft darlegen können, warum ihn kein Verschulden trifft. Andernfalls ist das Aussprechen einer Busse gerechtfertigt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StHG).



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