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Busse für verspätete Steuererklärung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Dez. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerstrafverfahren: Mit einer Busse von 500 Franken wegen Verletzung von Verfahrenspflichten kann bestraft werden, wer nicht innert Frist die Steuererklärung einreicht und daraufhin zweimal erfolglos gemahnt worden ist.


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