Busse für verspätete Steuererklärung
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Dez. 2006
- 1 Min. Lesezeit
Steuerstrafverfahren: Mit einer Busse von 500 Franken wegen Verletzung von Verfahrenspflichten kann bestraft werden, wer nicht innert Frist die Steuererklärung einreicht und daraufhin zweimal erfolglos gemahnt worden ist.