top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Busse wegen prozessualem Anstandsverstoss

Wer vor Gericht die Worte «nazistische verbrecherische rechtslastige Haltung» oder «aargaunerische Richter» verwendet, kann wegen grober Verletzung des prozessualen Anstandes gebüsst werden. Eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung ändert daran nichts.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page