Wer vor Gericht die Worte «nazistische verbrecherische rechtslastige Haltung» oder «aargaunerische Richter» verwendet, kann wegen grober Verletzung des prozessualen Anstandes gebüsst werden. Eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung ändert daran nichts.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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