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Campingplatzvermietung als selbständige Erwerbstätigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 27. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Vermietung eines Campingplatzes mitsamt der zugehörigen Bauten wie Toiletten- und Duschpavillons, Schwimmbad liegt ein Betrieb vor; die erzielten Einnahmen stellen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und nicht Ertrag aus unbeweglichem Vermögen dar.



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