Campingplatzvermietung als selbständige Erwerbstätigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 27. Juni 2008
- 1 Min. Lesezeit
Bei der Vermietung eines Campingplatzes mitsamt der zugehörigen Bauten wie Toiletten- und Duschpavillons, Schwimmbad liegt ein Betrieb vor; die erzielten Einnahmen stellen Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und nicht Ertrag aus unbeweglichem Vermögen dar.