Anfechtung einer Gesetzesänderung: Es ist Sache der Beschwerdeführer darzulegen, weshalb eine neue Bestimmung verfassungswidrig sei. Nachweis bezüglich der Erhöhung des Staatssteueranteils von 50 auf 60 % nicht gelungen.
Darlegungspflicht bei Anfechtung von Gesetzesänderungen
Aktualisiert: 29. Okt. 2024