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Depot für Steuerbetrag bindet nicht endgültige Steuerschuld

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Nov. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bestimmung der Höhe des Depots für den mutmasslichen Steuerbetrag stellt keine Vertrauensgrundlage bezüglich der definitiven Grundstückgewinnsteuerschuld dar.



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