Depot für Steuerbetrag bindet nicht endgültige Steuerschuld
- Michal Sosnecki
- 11. Nov. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Die Bestimmung der Höhe des Depots für den mutmasslichen Steuerbetrag stellt keine Vertrauensgrundlage bezüglich der definitiven Grundstückgewinnsteuerschuld dar.