Detaillierte Bestreitungspflicht bei geldwerten Leistungen
- Michal Sosnecki
- 15. Feb. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Ein Alleinaktionär muss Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Die reine Behauptung, wonach das Geld verschwunden sei, stellt keine detaillierte Bestreitung dar.