top of page

Detaillierte Bestreitungspflicht bei geldwerten Leistungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. Feb. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Alleinaktionär muss Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde behaupteten geldwerten Leistung detailliert bestreiten. Die reine Behauptung, wonach das Geld verschwunden sei, stellt keine detaillierte Bestreitung dar.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page