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Direkte Beschwerde gegen kantonale Erlasse

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Aug. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Gegen einen kantonalen Erlass ist unmittelbar die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht zulässig, wenn kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann.



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