Direkte Beschwerde gegen kantonale Erlasse
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Aug. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Gegen einen kantonalen Erlass ist unmittelbar die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht zulässig, wenn kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann.