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AutorenbildMichal Sosnecki

Doppelbesteuerung: Anwendung des BGG ab 1. Januar 2007 bei letztinstanzlichen Entscheiden

Doppelbesteuerung: Das Bundesgerichtsgesetz ist in Doppelbesteuerungsfällen anwendbar, wenn mindestens der angefochtene Entscheid nach dem 1. Januar 2007 ergangen ist. Auch in Doppelbesteuerungsfällen kann erst gegen einen letztinstanzlichen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden.



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