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Doppelter Abzug ist eventualvorsätzliche Steuerhinterziehung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Jan. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn ein selbständig Erwerbender Schuldzinsen und AHV Beiträge sowohl in der Geschäftsbuchhaltung als auch in der privaten Steuererklärung abzieht, hat er eventualvorsätzlich gehandelt.



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