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Durchschnittsmethode bei Ermessenstaxation zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 18. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Wird für die Ermessenstaxation auf den Durchschnitt der (sehr schwankenden) steuerbaren Einkommen der 3 Vorjahre abgestellt, ist dies kein krasser Verfahrensfehler, der zur Nichtigkeit der Ermessenstaxation führen würde.



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