Michal Sosnecki12. Mai 20031 Min. LesezeitEDV- und Weiterbildungskosten als Berufsausgaben anerkanntAktualisiert: 28. Okt.EDV-Anschaffungskosten und Computer- und Managementkurse einer Chefarztsekretärin vorliegend als steuerlich abziehbare Berufskosten anerkannt.Weiterlesen
EDV-Anschaffungskosten und Computer- und Managementkurse einer Chefarztsekretärin vorliegend als steuerlich abziehbare Berufskosten anerkannt.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).