Zur Begründung einer Beschwerde ans Bundesgericht reicht es nicht aus, auf die Rechtsschriften, welche im vorinstanzlichen Verfahren eingereicht wurden, zu verweisen. Es bedarf einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page