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Eigentumsgarantie und Grundstückgewinnsteuer

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Bei der Erhebung von Steuern ist die Eigentumsgarantie zu beachten. Vorliegend konnte die behauptete Verletzung der Eigentumsgarantie durch die Grundstückgewinnsteuer nicht nachgewiesen werden.



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