Eigentumsgarantie und Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 26. Nov. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Bei der Erhebung von Steuern ist die Eigentumsgarantie zu beachten. Vorliegend konnte die behauptete Verletzung der Eigentumsgarantie durch die Grundstückgewinnsteuer nicht nachgewiesen werden.