Einfaches Zimmer entkräftet Steuerdomizil-Vermutung am Arbeitsort
- Michal Sosnecki
- 30. Nov. 2005
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Nov. 2024
Hauptsteuerdomizil: Der Umstand, dass ein unverheirateter Steuerpflichtiger vom Ort aus, wo er sich während der Woche aufhält, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, begründet nach der Rechtsprechung die natürliche Vermutung, dass er dort sein Steuerdomizil hat. Ein einfaches Zimmer mit Etagen-WC bzw. -dusche, aber ohne Kochgelegenheit, entkräftet diese Vermutung.