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Einheitliches Rechtsmittelverfahren für Kantons- und Bundessteuer ab 2001

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Dez. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Grundsatzurteil: Die Kantone müssen ab dem Steuerjahr 2001 für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern das gleiche Rechtsmittelverfahren vorsehen. Ist für die kantonalen Steuern ein Weiterzug ans kantonale Verwaltungsgericht zulässig, so tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde gegen Entscheide der Rekurskommission zur Bundessteuer nicht mehr ein!



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