Wenn das deklarierte Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deutlich unter den Ausgaben der steuerpflichtigen Person liegt, kann das Einkommen aufgrund der Ausgaben geschätzt werden. Eine Mahnung zur vollständigen Angabe des Einkommens muss nicht ausgesprochen werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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