top of page

Einschränkung des Beteiligungsabzugs

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Nov. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Beteiligungsabzug: Auch bei der Veräusserung einer Beteiligung kann der Beteiligungsabzug geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die betreffende Beteiligung schon vor dem 1. Januar 1997 der Kapitalgesellschaft gehörte und der Gewinn vor dem 1. Januar 2007 erzielt wurde.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page