Einsprache gegen Ermessensveranlagung nur bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 5. Mai 2008
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Nichteintretensentscheid Ermessensveranlagung: Gegen eine Ermessensveranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erhoben werden. Zur Begründung ist
die ausgefüllte Steuererklärung einzureichen.