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Einsprache gegen Ermessensveranlagung nur bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 5. Mai 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Nichteintretensentscheid Ermessensveranlagung: Gegen eine Ermessensveranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erhoben werden. Zur Begründung ist

die ausgefüllte Steuererklärung einzureichen.


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