top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Einsprache nach Fristablauf unzulässig trotz Hinweis auf Fehler

Nach Ablauf der Einsprachefrist kann auf eine Einsprache auch dann nicht eingetreten werden, wenn der Steuerpflichtige vor der Veranlagung auf Fehler in der Deklaration hingewiesen hat.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page