top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Einsprache ohne Unterlagen unzulässig

Werden mit der Einsprache gegen die Ermessensveranlagung weder die Steuererklärung noch anderweitige Unterlagen oder Belege eingereicht, wird darauf nicht eingetreten.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page