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Einsprachebegründung entscheidend, nicht Steuererklärung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Anfechtung einer Ermessensveranlagung: Nur die Begründung der Einsprache stellt eine Sachurteilsvoraussetzung dar, nicht jedoch das Nachreichen der Steuererklärung. Ist die nachgereichte Steuererklärung mit einem Mangel behaftet, kann dies nur zu einem Nichteintretensentscheid führen, wenn der Mangel derart gravierend ist, dass es der Einsprache an einer genügenden Begründung fehlt. Dies ist beim Fehlen der Unterschrift nicht der Fall.



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