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Einsprachefristen nach BdBSt und DBG ohne kantonalen Friststillstand

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 18. Dez. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Rechtzeitigkeit der Einsprache: BdBSt und DBG enthalten hinsichtlich der Beschwerdefrist und deren Einhaltung eine vollständige Regelung, so dass kein Raum für die Anwendung kantonaler Friststillstandsregeln besteht.



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