Einsprachefristen nach BdBSt und DBG ohne kantonalen Friststillstand
- Michal Sosnecki
- 18. Dez. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Rechtzeitigkeit der Einsprache: BdBSt und DBG enthalten hinsichtlich der Beschwerdefrist und deren Einhaltung eine vollständige Regelung, so dass kein Raum für die Anwendung kantonaler Friststillstandsregeln besteht.