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AutorenbildMichal Sosnecki

Einstellung im Steuerhinterziehungsverfahren: Keine Anfechtung per Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Wird in einem Steuerhinterziehungsverfahren eine gerichtliche Beurteilung verlangt, so kann der Beschluss der Strafverfolgungsbehörde, das Verfahren werde eingestellt, nicht mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden. Es liegt kein taugliches Anfechtungsobjekt vor.



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