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Einzelgebühr für jedes Fristerstreckungsgesuch

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Stellt ein Treuhänder für 61 Steuerpflichtige je ein Gesuch um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung, so ist es rechtmässig, wenn ihm von der Steuerverwaltung für jedes der 61 Gesuche die entsprechende Gebühr auferlegt wird.



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